17. Dezember 2024

Einspeisevergütung für eigenproduzierte Energie 2025
Der Rückliefertarif, auch Einspeisevergütung genannt, ist der Preis pro Kilowattstunde Strom, den das Elektrizitätswerk Salenstein Photovoltaik-Betreibern für ihren eingespeisten Strom zahlt. Durch die Einspeisung steigt der Anteil an umweltfreundlichem Strom im Netz, sodass auch andere Haushalte davon profitieren können.
Der Gemeinderat Salenstein hat am 12. August 2024 das Preisblatt für die Energietarife ab 1. Januar 2025 genehmigt. Aufgrund fehlender Vorgaben über die Umsetzung der Revision des Stromversorgungs-gesetztes und des Energiegesetzes (Mantelerlass) wurden die Tarife für die Rücklieferung davon ausgenommen.
Einen ersten Teil des Mantelerlasses wurde mittlerweile durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Der Artikel 15 des Energiegesetzes (EnG), welcher eine einheitliche Vergütungspflicht regelt, wird erst per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Als Rückliefertarif für das kommende Jahr hat der Gemeinderat Salenstein am 16. Dezember 2024 für die Einspeisung von erneuerbarem Strom (z.B. PV-Anlagen) der Referenz-Marktpreis festgelegt. Das Bundesamt für Energie publiziert diesen Referenz-Marktpreis rückwirkend vierteljährlich. Mit dem Referenz-Marktpreis können Photovoltaik-Produzenten von hohen Vergütungspreisen profitieren. Bei tiefen Preisen sind die Produzenten durch die Minimalvergütung von 7.00 Rp./kWh geschützt. Der Referenz-Marktpreis wird jeweils in der zweiten Woche nach dem jeweiligen Quartalsende unter folgendem Link publiziert:

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/einspeiseverguetung.html

Der ökologische Mehrwert (Herkunftsnachweis HKN) für Anlagen bis 30kWp wird für 1.00 Rp./kWh vergütet.

Ausblick 2026

Mit der Annahme des Mantelerlasses wurde auch über die schweizweit einheitliche Rückspeisevergütung abgestimmt. Ab dem Jahr 2026 wird schweizweit nach dem Referenz-Marktpreis vergütet. Um die Produzenten vor tiefen Preisen zu schützen, sieht das Gesetzt aktuell folgende Mindestvergütungen im 2026 vor:
Anlagen bis 30kWp:
Minimalvergütung 4.60 Rp./kWh (sofern Referenz-Marktpreis tiefer sein sollte)
Anlagen 30 bis 150kWp mit Eigenverbrauch:
Minimalvergütung 0.00 Rp./kWh (sofern Referenz-Marktpreis negativ sein sollte)
Anlagen 30 - 150 kWp ohne Eigenverbrauch:
Minimalvergütung 6.70 Rp./kWh (sofern Referenz-Marktpreis tiefer sein sollte)

Zugehörige Objekte

Name
2025_Preisblatt_Salenstein_V4 (PDF, 290.24 kB) Download 0 2025_Preisblatt_Salenstein_V4