Anpassung der Abwassergebühren per 01.01.2025

4. Oktober 2024

Aus der Erfolgsrechnung des Abwasserwerkes resultierte für die vergangenen drei Jahre ein Verlust von gesamt rund CHF 458’000. Dementsprechend reduzierten sich auch die liquiden Mittel, die gebraucht werden, um den laufenden Betrieb aufrechterhalten und Investitionen tätigen zu können. Der Abwasserhaushalt hatte per 31.12.2023 noch liquide Mittel von rund CHF 600’000. Die Defizite, die sich gemäss Finanzplan auch in den kommenden Rechnungen ergeben werden, führen zu einem raschen Abbau des Eigenkapitals des Abwasserwerks bzw. Abbau des bestehenden Vermögens. Im Weiteren stehen in der ARA Untersee grosse Investitionen an. Zudem zeigt der Blick in die Zukunft: Der Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanalisation lässt sich leider ohne Gebührenerhöhung nicht mehr sicherstellen. Deshalb sieht sich der Gemeinderat zu einer Preisanpassung gezwungen.
Ab 2026 wandelt sich das Nettovermögen in eine Nettoschuld, welche kontinuierlich zunimmt. Die Spezialfinanzierung wird ebenfalls entsprechend rasch reduziert. Zur Verbesserung der Erfolgsrechnung und zur Verhinderung eines Bilanzfehlbetrags sowie zur Begrenzung der Schulden empfiehlt uns die Firma swissplan.ch, die Gebühren bereits im Jahr 2025, um mindestens ca. 35 % zu erhöhen. Längerfristig sind weitere Erhöhungen absehbar. Je länger mit einer Erhöhung zugewartet wird, umso stärker müssen die Gebühren später erhöht werden.
Ohne Massnahmen droht mittelfristig ein Bilanzfehlbetrag, welcher gemäss Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Thurgau jährlich, um mindestens 20 % des Restbuchwerts abzutragen wäre. Würde dies eintreffen, müssten die Gebühren anschliessend deutlich stärker erhöht werden, als wenn die Erhöhung rechtzeitig erfolgt.
Basierend auf dem Bericht vom 13. Juni 2O24 zum Finanzmanagement in der Abwasserentsorgung, den wir durch die Firma swissplan.ch haben erstellen lassen, beschloss der Gemeinderat an der Sitzung vom 12. August 2024 aufgrund vorgenommener Abklärungen und Empfehlungen der Firma swissplan.ch und die Anhörung des Preisüberwachers (PÜ) folgendes: 
Die Abwassergebühren werden per 01.01.2025 wie folgt erhöht:

Vorgesehene Anpassungen der Wiederkehrende Abwassergebühren
 

  bis 31.12.2024 ab 01.01.2025
Mengenpreis CHF 1.40/m3 CHF 1.90/m3

Grundgebühr:

- pro m2 Grundstücksfläche

  multipliziert mit Abflussbeiwert

CHF 0.60 CHF 0.81

Es wird mit Mehreinnahmen von rund CHF 85’000.– pro Jahr gerechnet. 
Die Anschlussgebühren werden nicht verändert.


Preisüberwacher Gebührenbeurteilung 

  • Der Bedarf für die geplante Gebührenerhöhung ist gegeben und diese wird deshalb nicht beanstandet. 

Die nachfolgende Empfehlung betrifft das Gebührenmodell.
Die Gemeinde erhebt Grundgebühren basierend auf den gewichteten Grundstückflächen. Gemäss Stellungnahme vom 27. September 2021 des Gemeinderates Salenstein zur Empfehlung des Preisüberwachers vom 17. August 2021 hat sich der Gemeinderat bei der Ausgestaltung des Reglements über die Beitrags- und Gebührenordnung am Musterreglement des Kantons Thurgaus orientiert. Somit sollten bei der Erhebung der Grundgebühr die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. 
In Bezug auf die Strassenentwässerungsgebühr ist im Falle des Kantons Thurgau eine Verrechnung an den Kanton nicht möglich, da eine generelle Vereinbarung des Kantons Thurgau mit seinen Gemeinden besagt, dass gegenseitig keine Gebühren verrechnet werden. Jedoch sollte die Gemeinde für alle öffentlichen Strassen und Plätzen eine Entwässerungsgebühr bezahlen, insofern die Strassenentwässerung über die von der Abwasserentsorgung betriebene Kanalisation erfolgt.


Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen und in Anwendung der Artikel 2, 13 und 14 PüG empfiehlt der Preisüberwacher der Gemeinde:

  • Sicherzustellen, dass die Gemeinde ihren Anteil an die Kosten der Strassenentwässerung bezahlt. 

Stellungnahme des Gemeinderates Salenstein zur PÜ-Empfehlung Abwasser 
An seiner Sitzung vom 9. September 2024 hat der Gemeinderat Salenstein beschlossen die Empfehlung vom Preisüberwacher zu folgen. 
Die Einführung einer Gebühr für die Gemeindeeigenen Strassen (Strassenentwässerung) bedingt die Anpassung der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) und muss von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Es handelt hier um eine Gebührenmodellanpassung (Grundgebührenanpassung).
Es ist geplant, diese Anpassung bei der Budgetgemeinde 2026 (Dezember 2025) zu beantragen und deren Einführung per 1. Januar 2026 festzulegen.
Gemäss Zahlen, die uns vorliegen, beträgt die gesamte Fläche der Gemeindestrassen 54'018 m2. Für eine erste Abschätzung wäre folgender Vorschlag für die Strassenparzellenflächen einen Abflussbeiwert von 0.8 einzusetzen.

  • Mit einem Tarif von 0.81 Fr/m2 ergibt dies als erster Anhaltspunkt folgender Betrag: Gemeindestrasse ca. Fr. 35'000.- (p.a.)

Die ist eine erste Abschätzung über die Strassen im Siedlungsgebiet. Wie detailliert man hier die effektiven Abflussverhältnisse erfassen und abgrenzen möchte, muss dann noch genauer untersucht und anschliessend entschieden werden. Dies benötigt Zeit. Aus diesem Grund erfolgt die Einführung nicht gleichzeitig mit der Anpassung der wiederkehrenden Gebühren für Wohn- und Gewerbebauten & Landwirtschaft.
 

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