Pflegefinanzierung ambulant
Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 01.01.2011 haben auch die Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Salenstein: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Salenstein bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Salenstein ausgerichtet:
Für das Jahr 2024
Es werden ab 1.1.2024 die unten definierten Ansätze bezahlt
- Fr. 18.30 pro Stunde Bedarfsabklärung / Beratung, Art. 7a KLV
- Fr. 31.19 pro Stunde Untersuchung / Behandlung, Art. 7b KLV
- Fr. 46.76 pro Stunde Grundpflege, Art. 7c KLV
Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare (ausgenommen sind die Leistungen der isolierten Wundbehandlung, der Wochenbettbetreuung sowie der Stillberatungen).
Die Zahlungen erfolgen in der Regel quartalsweise. Folgende Angaben müssen zwingend ersichtlich sein:
- Name des Leistungsbezügers mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum
- Berufsverband inkl. ZSR Nummer
- Total Minuten in der Tarifstufe a, b und c
- Geltende Tarife aus der verwendeten Vorlage
- Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI-Homecare
Die privaten Spitexdienstleister können die jeweiligen Quartalsabrechnungen (falls nötig, mit den entsprechenden Zusatzunterlagen) der Gemeinde Salenstein, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein per Post oder per Mail info@salenstein.ch zustellen.
Fristen: Rechnungen für die Restkostenfinanzierung für das Jahr 2023 können bis spätestens Ende des
1. Quartals des Folgejahres, d.h. bis Ende März 2024, eingereicht werden. Zu spät eingereichte Abrechnungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Weitere Auskünfte: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salenstein, Frau Kerstin Vogel, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein, Telefon 058 346 24 30 oder kerstin.vogel@salenstein.ch.