Ukraine-Hilfe
Allgemeine Informationen
Aufgrund des Krieges in der Ukraine haben sich in den vergangenen Wochen immer mehr Menschen an den Kanton und an die Gemeinden gewandt, um zu erfahren, wie und wo sie Hilfe erhalten oder anbieten können. Deshalb hat der Kanton Thurgau die «kantonale Anlaufstelle Ukraine-Hilfe» eingerichtet.: 058 345 91 91 oder ukraine-hilfe@tg.ch. Die Hotline ist während sieben Tagen in der Woche von 8.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Anfragen und Angebote werden gesammelt, koordiniert und an Fachstellen weitergeleitet.
Zudem führt der Kanton Thurgau ein Fachdossier unter: www.tg.ch/ukraine mit Verweisen auf die Informationen der verschiedenen kantonalen Amtsstellen.
Wir danken allen herzlich, die sich in dieser schwierigen Zeit solidarisch zeigen und helfen.
Anmeldung von schutzbedürftigen Personen in der Gemeinde
Seit dem 12. März 2022 ist der Schutzstatus S in Kraft. Es reisen noch immer viele Flüchtende aus der Ukraine in die Schweiz ein. Es wohnen bereits schutzbedürftige Personen in der Gemeinde Salenstein. Eine kleinere Wohnung steht ausserdem zum Bezug bereit.
Gastgeber in der Gemeinde, die schutzbedürftige Personen beherbergen, melden sich bitte bei der Einwohnerkontrolle Salenstein (058 346 24 00), damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Bitte bringen Sie den Reisepass oder die Identitätskarte ihrer Gäste mit.
Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung (S-Status)
Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die bereits über eine private Unterkunft in der Schweiz verfügen, ein Onlinegesuch zu stellen. Sie erhalten anschliessend per Mail einen Termin für die Registrierung.
Download Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung (S-Status): hier PDF
Einreise mit Haustieren
Viele Schutzsuchende aus der Ukraine möchten mit ihren Haustieren einreisen. Das ist in Ausnahmefällen möglich, doch es müssen genaue Regeln beachtet werden: Infos dazu finden Sie hier.
Dokumente
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Gastfamilien_Antrag_auf_Entschadigung.docx (DOCX, 27.43 kB) | Download | 0 | Gastfamilien_Antrag_auf_Entschadigung.docx |