Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Kommen Sie dafür bei uns am Schalter vorbei!

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt