Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)?
Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist eine unterschriebene Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen.
Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie einzureichen.
Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge einzureichen.
Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und einen Ausweis (z.B. Pass, ID) mit. Falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens. Die neue ID wird Ihnen in cirka 10 Tagen zugestellt. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr Fr. 30.00.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Einwilligungserklärung (PDF, 371.23 kB) | Download | 0 | Einwilligungserklärung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 058 346 24 02 | priska.keller@salenstein.ch |