Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Salenstein erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie die Gemeindeversammlung am Verfahren beteiligt.
Ist Ihr/e Ehepartner/in Schweizer Bürger haben Sie die Möglichkeit, über das sogenannte Vereinfachte Einbürgerungsverfahren ebenfalls das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen.

Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen:

  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist im Besitz der Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).
  • Wohnsitzerfordernisse: 10 Jahre in der Schweiz, 5 Jahre im Kanton Thurgau und die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde Salenstein
  • Der Bewerber / die Bewerberin ist in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten Sitten und Gebräuchen vertraut und beachtet die schweizerische Rechtsordnung. Er / Sie muss über genügend Deutschkenntnisse verfügen.


Verfahren:
Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Wir leiten das Gesuch an das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen weiter. Dieses stellt die Gebühren für das Kantonsbürgerrecht in Rechnung. Nach der Bezahlung und Abklärungen des Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen wird der Bewerber / die Bewerberin seitens der Wohnsitzgemeinde zu einem Gespräch eingeladen. Zuhanden des Staatssekretariat für Migration gibt die Wohnsitzgemeinde eine Stellungnahme ab. Nach Erhalt des Gemeindebürgerrechts (an der Gemeindeversammlung) wird das Gesuch für den Erhalt der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ans Staatssekretariat für Migration übermittelt (Gebühren).
Nach Erhalt des Gemeindebürgerrechts (an der Gemeindeversammlung) und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung entscheidet der Grosse Rat des Kantons Thurgau über die Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht.
Mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes ist das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen.

Kosten der Gemeinde Salenstein (Bund und Kanton stellen weitere Kosten in Rechnung):

  • Ausländisches Ehepaar: Fr. 1'800.00
  • Ausländer nach dem vollendeten 18. Lebensjahr: Fr. 1'200.00
  • Jugendliche Ausländer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Fr. 600.00

Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren
Voraussetzungen:

  • Der Bewerber / Die Bewerberin wohnt seit 5 Jahren in der Schweiz und seit einem Jahr in der Gemeinde Salenstein.
  • Er / Sie seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin lebt.
  • Er / Sie in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.


Verfahren:
Das Einbürgerungsgesuch ist mit sämtlichen Unterlagen beim Staatssekretariat für Migration einzureichen. Nach Erhalt und allfälligen zusätzlichen Abklärungen prüft das Staatssekretariat für Migration das Einbürgerungsgesuch sorgfältig und nach objektiven Kriterien und entscheidet über die erleichterte Einbürgerung.

Kosten:
Für ihren Entscheid erhebt die Bundesbehörde im Normalfall eine Kanzleigebühr von Fr. 750.00.

Preis

siehe Text

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