Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreuzlingen
Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, genügend für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KreuzlingenKonstanzerstrasse 11
8280 Kreuzlingen
Tel. 058 345 73 10
Fax 058 345 73 11
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